Schwerpunkt: Verkehrsrecht
Viel zu oft wird das Verkehrsrecht von vielen Anwälten praktisch nebenbei mit erledigt.
Dies ist bedenklich, denn inzwischen ist diese Materie äußerst komplex. Diese Versäumnisse sind im Tagesgeschäft deutlich spürbar und haben letztlich dazu geführt, dass die Kanzlei ihren Schwerpunkt im Verkehrsrecht gewählt hat.
Auch die Rechtsprechung hat sich derart fortentwickelt, dass für diesen Bereich der Fachanwalt für Verkehrsrecht geschaffen wurde. In verkehrsrechtlichen Angelegenheiten kann daher nur der Gang zum Fachanwalt für Verkehrsrecht angeraten werden. Diese Bezeichnung darf nur von denjenigen Anwälten getragen werden, die mindestens drei Jahre auf dem Rechtsgebiet tätig sind, mindestens 160 Mandate bearbeitet haben und umfangreiche theoretische Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet nachweisen können. Zudem besteht für Fachanwälte eine Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung. Sämtliche genannten Voraussetzungen werden durch die jeweils zuständige Rechtsanwaltskammer geprüft, sodass in der Regel eine professionelle Beratung gewährleistet ist.
Mit Beschluss vom 12. Mai 2009 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm Herrn Rechtsanwalt Oliver Fischer die Berechtigung zuerkannt, den Titel "Fachanwalt für Verkehrsrecht" (Urkunde) zuführen.
Meistens dreht es sich bei Verkehrsrechtssachen um folgende Punkte:
Unfallregulierungen
Erfahrungsgemäß erzielen Unfallgeschädigte, die durch einen Anwalt vertreten werden, regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz, als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Die Konsultierung eines Anwalts ist nicht nur dann notwendig, wenn man selbst nach einem Unfall mit der Schadensregulierung nicht mehr weiter kommt. Jeder geht ja auch sofort zum Arzt, wenn er verletzt ist oder Schmerzen hat und therapiert sich nicht etwa selbst. Sinnvoll ist es dann sogar einen Facharzt aufzusuchen, der sich mit dem speziellen Leiden besonders gut auskennt. So empfiehlt es sich auch nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert ist. Der Verkehrsrechtsanwalt kann nicht nur kompetent die Haftungsfrage beurteilen, sondern er weiß auch, welche Schadenspositionen dem Geschädigten im Einzelfall zustehen und wie er diese gegenüber einer Versicherung durchsetzen kann. Selbst die Regulierung eines normalen Verkehrsunfalls birgt schon viele Fallstricke, so dass es dem Geschädigten nicht zu empfehlen ist, die Unfallregulierung allein vorzunehmen. Die Regulierung in Eigenregie führt oft dazu, dass die Geschädigten nicht alles geltend machen, was ihnen nach dem Gesetz zusteht. Oder haben Sie beispielsweise schon mal über die Unkostenpauschale, den Haushaltsführungsschaden oder das Quotenvorrecht nachgedacht?
Verwaltungsrecht
Zu diesem Bereich gehören die Bestimmungen über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Dies betrifft vor allem die Erteilung der Fahrerlaubnis, deren Nachweis durch den Führerschein und natürlich auch die Entziehung der Fahrerlaubnis. Außerdem die Regelungen über die im Verkehr zu beachtenden Verkehrsregeln. Wichtige Rechtsquelle ist das Straßenverkehrsgesetz (StVG), das viele grundsätzliche Vorschriften zur Zulassung von Fahrzeugen und deren Führern zum öffentlichen Verkehr sowie deren Haftung beinhaltet. Die Strassenverkehrsordnung (StVO) regelt das Verhalten im Straßenverkehr, während die Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO) genaue Bestimmungen über die Zulassung der Fahrzeuge enthält.
Versicherungsrecht
Es gibt einen gesetzlichen Zwang zum Abschluss einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, damit das Unfallopfer in keinem Fall schutzlos ist. Die Regelungen finden sich vor allem im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), welches auch Strafvorschriften für Verstöße gegen die Versicherungspflicht enthält.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Leichte Verstöße gegen die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts werden als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen und Nebenfolgen geahndet. Das Ordnungswidrigkeitenrecht folgt den Prinzipien des Strafrechts und ist im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt.
Strafrecht
Schwerwiegende Verstöße gegen die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts werden als Straftaten mit Strafen und Maßregeln verfolgt. Im Strafgesetzbuch finden sich Tatbestände wie § 315 b StGB "Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr", § 315 d StGB "Gefährdung des Straßenverkehrs", § 316 StGB "Trunkenheit im Verkehr" und der als Unfallflucht bekannte § 142 StGB "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort".
